Betrieb während des Lockdowns

Entgegen der ersten Informationen, dass Sportstätten geschlossen werden müssen, freut es uns sehr, dass auf Basis der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung die reitpädagogischen Einheiten auch während des Lockdowns weiter stattfinden können.

Es dürfen nur Einzeleinheiten oder Einheiten mit Personen aus einem Haushalt (z.B. Geschwisterkindern) stattfinden. Und bitte beachtet weiter die 2G-Regelung.

Geburtstagsfeiern oder andere Gruppenveranstaltungen sind bis 12.12. untersagt.

Wir freuen uns, dass die Kinder weiterhin Ihre Qualitätszeit mit den Pferden an der frischen Luft verbringen können.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund!