Entgegen der ersten Informationen, dass Sportstätten geschlossen werden müssen, freut es uns sehr, dass auf Basis der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung die reitpädagogischen Einheiten auch während des Lockdowns weiter stattfinden können.
Es dürfen nur Einzeleinheiten oder Einheiten mit Personen aus einem Haushalt (z.B. Geschwisterkindern) stattfinden. Und bitte beachtet weiter die 2G-Regelung.
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